Ärztliche „Kunstfehler“ sind nicht selten. Man rechnet mit Behandlungsfehlern unterschiedlichen Schweregrades je nach Fachgebieten bei ca. 5-15 % aller ärztlichen Behandlungen.
Ein Behandlungsfehler kann unermessliches Leid mit sich bringen und Ihr Leben oder das Ihrer Angehörigen zerstören. Die Gesundheit können leider auch wir Ihnen nicht mehr zurückbringen.
Zahnärztliche Behandlungsfehler
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Befassung mit Behandlungsfehlern und der daraus resultierenden Erfahrung vertreten wir Patienten auch bei (nicht gerade seltenen) und meist ebenso belastenden Behandlungsfehlern von Zahnärzten.
Ihre Ansprüche
Wir können aber dafür sorgen, dass Sie zumindest genügend Geld bekommen, um Ihr künftiges Leben zu erleichtern, z. B. mittels:
- Schmerzensgeld
- Ersatz des Erwerbsschadens
- Ersatz des entgangenen Unterhalts
- Ersatz zusätzlicher Pflegekosten
- Ersatz zusätzlicher Aufwendungen
- Ersatz der Heilungskosten
- Ersatz vermehrter Bedürfnisse
- Ersatz des Haushaltsführungsschadens
- und viele andere Ansprüche
Gegen Ärzte hat man keine Chance?
Tatsächlich enden rein statistisch nur ein geringer Prozentsatz von Kunstfehlerverfahren erfolgreich für den Geschädigten.
Dies hat handfeste Gründe:
- Auf der Gegenseite stehen Ärzte und Kliniken, die einen sehr hohen Wissensvorsprung auf medizinischem Gebiet haben
- Auf der Gegenseite stehen hochspezialisierte Abteilungen der Ärzte-Versicherungsgesellschaften mit erfahrenen eigenen Beratungsärzten und ebenso spezialisierten Juristen.
- Es werden auf Seiten der geschädigten Patienten nur ungenügende pauschale und umschreibende Behauptungen erhoben wie „der Arzt, die Klinik habe etwas falsch gemacht“, ohne dass diese Vorwürfe mangels eigenen medizinischen Wissens genau konkretisiert werden können.
- Es werden von Seiten der Anwaltschaft (finanziell sehr attraktive) Verfahren wegen Behandlungsfehler eingeleitet, deren Aussichtslosigkeit eigentlich von Anfang an abzusehen ist.
Gegen Ärzte hat man sehr wohl eine gute Chance!
… vorausgesetzt, Sie werden ebenso gut beraten und vertreten, wie die Ärzteseite. Eine Vielzahl von hier erfolgreich geführten Verfahren beweisen dies. Sorgen Sie für Chancengleichheit im Verfahren durch eine hoch professionelle anwaltliche Vertretung auf der Basis langjährigen medizinischen Expertenwissens.
So gehen wir vor:
- Am Anfang steht eine Beratung. Diese kann auch schriftlich erfolgen.
- Wir kommunizieren mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese will meist eine exakte Beschreibung des vorgeworfenen Behandlungsfehlers.
- Der wichtigste Schritt ist die Beschaffung der vollständigen Patientenakten der Ärzte und Kliniken. Dies erledigen wir für Sie.
- Diese Akten werten wir für Sie sachkundig ausgewertet, dann besprechen wir Ihre Erfolgsaussichten.
- Wir führen die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung der Ärzte und Kliniken mit dem Ziel einer außergerichtlichen Schadensregulierung.
- Wir eruieren in jedem Einzelfall bei Scheitern der Verhandlungen die jeweiligen Vor- und Nachteile einer schiedsgerichtlichen Entscheidung.
- Wenn es nicht anders geht: Wir werden Ihre Ansprüche auch vor Gericht mit allem Nachdruck geltend machen.
Ihre Kosten?
Zu den Kosten der Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Altendorfer erfahren Sie HIER mehr.
In Medizinschadensfällen gelten folgende Besonderheiten:
- Diese Fälle werden im Regelfall von Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung übernommen.
- Auch bei Fehlen einer Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten, durch eine entsprechende Honorargestaltung Ihr Kostenrisiko in einem vernünftigen Rahmen zu halten.
Medizinschadensfälle sind häufig sehr schwierig, langwierig und zeitaufwendig. In Einzelfällen muss eine individuelle Regelung getroffen werden, die den Interessen sowohl des Patienten/Mandanten als auch der Kanzlei Altendorfer entspricht. Aber auch hier gilt volle Kostentransparenz: Wir drücken Ihnen keine Kosten aufs Auge, sondern arbeiten nur in dem Rahmen, den Sie vorgeben.