Schadensersatzansprüche nach Personenschäden

Sind Sie vielleicht Opfer eines Verkehrsunfalles geworden? Oder Opfer eines Angriffs, einer Gewalttat? Unschuldig, ohne dass Sie etwas dafür konnten? Den Blechschaden kann man leicht regulieren, mit dem Personenschaden ist es komplizierter.

Ihr Leben hat sich von einer Minute zur anderen verändert. Sie laufen seit Monaten ohne Ergebnis Ihren Schadensersatzansprüchen nach? Die Versicherung bietet Ihnen ein lächerlich geringes Schmerzensgeld? Ärztliche Gutachten belegen angeblich, dass Ihr Körperschaden gar nicht auf den Unfall beruht, sondern Sie bereits einen Vorschaden hatten?

 

Auch hier gilt:

Wir können aber dafür sorgen, dass Sie genügend Geld bekommen, um Ihr künftiges Leben zu erleichtern, z. B. mittels:

  • Schmerzensgeld
  • Ersatz des Erwerbsschadens
  • Ersatz des entgangenen Unterhalts
  • Ersatz zusätzlicher Pflegekosten
  • Ersatz zusätzlicher Aufwendungen
  • Ersatz der Heilungskosten
  • Ersatz vermehrter Bedürfnisse
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • und viele andere Ansprüche

 

Wie die Versicherungen ablehnen:

Die Vorgehensweise ist immer gleich. Sie werden zu einem medizinischen Gutachter bestellt, den nicht Sie auswählen dürfen, sondern den die Versicherung benennt. Dieser Arzt, der solche Gutachten für Versicherungsgesellschaften häufig erstellt und dafür gutes Geld verdient kommt zu dem völlig „unerwarteten“ Ergebnis:

  • Ihr Körperschaden ist deutlich geringer und weniger belastend, als Sie angeben
  • Es sind zwar gesundheitliche Einschränkungen vorhanden, diese stammen jedoch nicht von dem Unfallereignis, sondern es bestand bereits ein massiver Vorschaden (im Knie, in der Schulter …)

 

Das Gutachter-Un-wesen

Was glauben Sie, wie viele Kassenpatienten ein Arzt pro Monat behandeln muss, um ebensoviel zu verdienen, wie bei einem einzigen Versicherungsgutachten? Warum glauben Sie, dass Versicherungen immer dieselben wenigen Ärzte mit Gutachten beauftragen? Warum glauben Sie, dass Ärzte immer neutral sind und sich keinesfalls von wirtschaftlichen Überlegungen leiten lassen?

Es gibt Gutachterinstitute, die bei Versicherungen damit werben, regelmäßig einen Großteil der Versicherungsfälle negativ bescheiden zu können.

Sie können auch an die Gerechtigkeit glauben … oder Sie können sich wehren. Wenn Sie sich nicht wehren, haben Sie schon verloren. Wir werden Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

 

Wenn die Versicherung abgelehnt hat …

dann benötigen Sie jetzt professionelle Hilfe. Es geht schließlich um Ihre Existenz:

Gerade Gutachten von Versicherungs-Gutachtern sind häufig unrichtig. Sie sind ungenau und verkürzend, gehen von falschen Meßwerten aus, berücksichtigen die medizinische Vorgeschichte nicht, nennen keine ausreichende Literaturquellen, diskutieren nicht Alternativen und medizinische Meinungen, verstoßen gegen leitliniengerechte Gutachtenskriterien, leiten das Gutachtensergebnis nicht nachvollziehbar her, sondern postulieren ihre Meinung als Ergebnis, liefern fachfremde Ergebnisse … die Liste ließe sich sehr lange fortführen.

Das Problem: Sie müssen die Fehler des Gutachtens aufzeigen und dagegen so argumentieren, dass die Versicherung den Eindruck gewinnt, Sie würden sich das Ergebnis keinesfalls gefallen lassen. Dies ist das Kerngebiet der Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Altendorfer.

 

Es gilt auch hier:

Gegen Versicherungen hat man sehr wohl eine Chance!

… vorausgesetzt, Sie können es an Sachverstand mit den Versicherungen aufnehmen. Eine Vielzahl von hier erfolgreich geführten Verfahren beweisen dies. Sorgen Sie für Chancengleichheit im Verfahren durch eine hoch professionelle anwaltliche Vertretung auf der Basis medizinischen Expertenwissens und jahrzehntelanger Erfahrung ?

 

Ihre Kosten?

Zu den Kosten der Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Altendorfer haben wir bereits HIER Stellung genommen.

 

In Rechtsstreitigkeiten nach Personenschäden gelten folgende Besonderheiten:

  • Diese Fälle werden im Regelfall von Ihrer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung übernommen.
  • Auch bei Fehlen einer Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten, durch eine entsprechende Honorargestaltung Ihr Kostenrisiko in einem vernünftigen Rahmen zu halten.