Erfolgsoptimierung durch Hochspezialisierung

Die Rechtsanwaltskanzlei Altendorfer ist eine kleine, aber höchst spezialisierte Kanzlei. Als Ansprechpartner steht Ihnen immer der Kanzleiinhaber mit seiner außerordentlich selten zu findenden Doppelqualifikation als Arzt und Rechtsanwalt zur Verfügung. Sie profitieren von langjährigen juristischen und medizinischen Berufs- und Lebenserfahrungen. Es werden nur Fälle betreut, in denen auch eine begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Falls das nach Überprüfung der Sachlage voraussichtlich in einem Fall nicht so ist, wird dies dem Mandanten wahrheitsgemäß mitgeteilt und dieses Vorgehen erspart viel Zeit, Aufregung, Ärger und falsche Hoffnungen sowie Kosten auf beiden Seiten.

 

Ganz wichtig: Wir vertreten ausschließlich die Patientenseite! Keine Doppelvertretung, keine Vertretung von Versicherungen

Die Kanzlei Altendorfer vertritt ausschließlich die Patientenseite, niemals die Versichererseite. Es erscheint dem Inhaber nicht möglich und mit erheblichen Interessenskonflikten behaftet, in einem Fall einen Mandanten massiv und mit allen Konsequenzen gegen Ärzte oder Versicherungen zu vertreten, in anderen Fällen eben von diesen gleichen Ärzten oder Versicherungen gut bezahlte Aufträge entgegen zu nehmen. Wenn solches andere Kollegen vermögen, mag dies deren Sache sein, aber Mandanten sollten diesen sehr wichtigen Aspekt bei der Auswahl ihres Rechtsanwaltes beachten!

 

Professionalität und Integrität

Ein großes Problem bei allen rechtlichen Streitigkeiten mit medizinischem Bezug ist, dass Berufskollegen, auch Fachanwälte, über keine medizinische Ausbildung verfügen, aber medizinisch gegen Ärzte oder deren Gutachten argumentieren sollen und müssen. Da hilft es herzlich wenig, wenn irgendwo in der Verwandtschaft ein Arzt ist, den “man fragen kann”. Die Kanzlei Altendorfer übernimmt nicht selten auch Fälle, in denen ein Kollege nicht weiter kommt oder ein Verfahren seit Monaten oder Jahren still steht, weil man mangels medizinischer Kenntnisse den Sachverhalt nicht recht einzuschätzen vermag. Falls ein Prozess nicht vermeidbar sein sollte, beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei zum Gerichtstermin keinen Kollegen vor Ort, sondern nimmt bundesweit an allen Gerichtsverfahren persönlich teil. Nur so ist sichergestellt, dass die Interessen der Mandanten optimal vertreten werden.

 

 

 

Keine außergerichtlichen Gutachten!

Ebenso gibt die Kanzlei Altendorfer für Ihre Mandanten praktisch nie außergerichtliche medizinische Gutachten in Auftrag. Wir wissen, dass dies bei anderen Kollegen häufig anders gehandhabt wird. Solche Gutachten kosten regelmäßig einen vierstelligen Betrag, haben aber als Parteigutachten nur einen geringen Beweiswert – und die Rechtsschutzversicherung übernimmt niemals die Kosten. Wir sind aufgrund unserer Kompetenz in der Lage, den medizinischen Sachverhalt selbst zu beurteilen, brauchen keine teuren Argumentationshilfen und Beistand bei Auslegung des Sachverhalts sowie zum Verständnis des Fachwortschatzes, um Mandanten vertreten zu können!