So gehen Wir vor
1. Schritt - Kriterienbestimmung und Erstberatung0%

Zunächst geht es für Sie als Anspruchsteller als auch für die Kanzlei Altendorfer darum, überhaupt beurteilen zu können, ob in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg besteht. Hierfür ist in der Regel eine Erstberatung oder eine Sichtung schriftlich übersandter Unterlagen notwendig, welches einen Zeitaufwand von maximal einer Stunde erfordert. Auch ist es Grundlage für die Fortführung der juristischen Beratung, dass bereits eine Rechtsschutzversicherung durch den Mandanten vorhanden ist.
Sie werden im Internet Kanzleien finden, die diese Erstberatung fast oder völlig kostenlos anbieten. Dies ist nach Ansicht der Kanzlei Altendorfer unseriös. Wer nichts verlangt, will Kunden erst anlocken und dann später an den Kunden Geld verdienen. Wie unabhängig die kostenlose Einschätzung durch solche Experten dann tatsächlich ist, können Sie sich selbst ausmalen.
Unsere Erstberatung (auch schriftlich) kostet 190 Euro (zzgl. MwSt). Innerhalb dieser Erstberatung werden Ihre Unterlagen gesichtet, eine vorläufige Berechnung der Kosten und Prozessrisiken vorgenommen und zu den Erfolgsaussichten explizit Stellung genommen. Das Risiko für die Mandantschaft ist daher minimiert. Nach der Beratung kann auf einer gesicherten Basis über das weitere Vorgehen entschieden werden. Weitere Kosten entstehen zunächst keine, auch keinerlei Verpflichtungen der Kanzlei Altendorfer gegenüber.

2. Schritt - Mandatsübernahme mit Ziel der außergerichtlichen Einigung0%

Falls sich nach der Erstberatung ergeben sollte, dass begründete Aussicht auf Erfolg besteht und Sie die Kanzlei Altendorfer bevollmächtigen, werden anschließend sämtliche Unterlagen und Akten beschafft, gesichtet und ausgewertet. Falls Sie krank oder nicht mobil sind, können zu weiteren Kontaktaufnahme auch persönliche Termine bei Ihnen vereinbart werden. Notwendige juristische und medizinische Recherchen durchgeführt und alle weiteren Schritte und Korrespondenzen eingeleitet, um eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu erreichen. Für diese vorgerichtliche Tätigkeit tritt entweder eine Rechtsschutzversicherung ein oder es wird eine Honorarvereinbarung, möglicherweise auch auf Erfolgsbasis, mit Ihnen getroffen. Die Kanzlei Altendorfer führt für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ziel ist es, eine Deckungszusage, also die volle Kostenübernahme, zu erhalten. Dafür müssen sämtliche Einzelheiten Ihres Anspruches dargelegt und ausführlich begründet werden. Bevor Kosten auf Sie zukommen werden Sie immer informiert und Sie behalten die flexible Entscheidungsgewalt.

3. Schritt - Wenn sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lässt0%

Eine gerichtliche Auseinandersetzung wird nicht primär angestrebt, weil solche Verfahren meist lange Zeit dauern und auf der Seite des Mandanten viele Nerven kosten. Sollte es sich jedoch nicht vermeiden lassen, wird Ihr Recht vor Gericht natürlich auch von der Kanzlei Altendorfer durchgesetzt. Hierfür tritt dann entweder Ihre Rechtsschutzversicherung ein, es wird Prozesskostenhilfe beantragt, oder andere Möglichkeiten einer Finanzierung erörtert. Der Mandant entscheidet auch hier jeden Schritt nach gründlicher Information im Voraus.