Sie streiten mit einer Berufsgenossenschaft über eine gesetzliche Unfallrente?

Berufsgenossenschaften sind eine sehr sinnvolle Einrichtung in der Bundesrepublik. Sie haben sich große Verdienste im Bereich Arbeitsunfälle und deren Prävention sowie Berufskrankheiten erworben.

Nur leider: Wenn eine Erwerbsminderung (MdE) anerkannt und eine Unfallrente bezahlt werden soll, wenn es also ums Geld geht, werden Sie die Berufsgenossenschaften von einer ganz anderen Seite kennenlernen.

 

Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihre Rechte gegen die Berufsgenossenschaften trotzdem durchsetzen können.

 

Warum Sie keine Unfallrente bekommen?

Weil die Berufsgenossenschaft und dahinterstehend der Staat mit allen Mitteln versucht, an den solchen Zahlungen zu sparen. Sie glauben noch an Gerechtigkeit? Dann lesen Sie mal, warum Ihr Antrag wirklich abgelehnt wurde:

  • Weil Sie von Gutachtern im Auftrag der Berufsgenossenschaft begutachtet wurden, die selbst als Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaft zugelassen und damit wirtschaftlich von diesen abhängig sind. Wie angeblich neutral und unabhängig solche Gutachter sind, können Sie sich denken.
  • Weil die Berufsgenossenschaft noch nicht einmal die vollständigen Unterlagen der von Ihnen angegebenen Behandler eingefordert hat
  • Weil interne und häufig falsche beratungsärztliche Stellungnahmen existieren, die Sie nicht einmal kennen
  • Weil die von Ihren eigenen Ärzten übersandten Unterlagen unvollständig oder nicht ausreichend sind, ohne dass Sie dies ahnen
  • Weil Ihre gesundheitliche Situation bisher nicht ausreichend oder falsch dargestellt wurde
  • Weil Sie keine wirklich geeigneten Gutachter, die im Rahmen von berufsgenossenschaftlichen Verfahren auch selbst benannt werden können, kennen.

 

Es gilt auch hier:

Gegen die Berufsgenossenschaft hat man sehr wohl eine Chance!

… vorausgesetzt, Sie können auch medizinisch fundiert gegenargumentieren, Sie können die Mängel der bisherigen Gutachten benennen, Sie können geeignete medizinische Unterlagen beschaffen, Sie kennen die Schwachstellen in der Ablehnung . Eine Vielzahl von hier geführten Verfahren beweisen dies. Wir sind auf diesem Gebiet sehr erfolgreich. Sorgen Sie für Chancengleichheit im Verfahren durch eine hoch professionelle anwaltliche Vertretung auf der Basis medizinischen Expertenwissens und jahrzehntelanger Erfahrung.

 

Ihre Kosten?

Bei den Kosten für Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften gibt es einige Besonderheiten, die wir leider ansprechen müssen:

  1. Nach den Bedingungen der allermeisten Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung (im Widerspruchsverfahren) ebenso wenig übernommen, wie die Kosten einer Erstberatung auf sozialrechtlichem Gebiet.
  2. Rechtsschutzversicherungen brauchen im Sozialgerichtsverfahren nur Anwaltskosten in gesetzlich festgesetzter Höhe übernehmen. Diese sind vom Gesetzgeber so niedrig angesetzt, dass sich diese jeder Rechtssuchende leisten können soll (Im Gegensatz beispielsweise zu Zivilrechtsstreitigkeiten). Die Folge: Sie werden keine spezialisierte Anwaltskanzlei finden, die Sie zu diesen niedrigen gesetzlichen Gebühren vertreten kann. Ein Beispiel: Für ein sozialgerichtliches Verfahren werden Anwaltskosten in der Größenordnung von ca. 500 EUR bezahlt. Für eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung muss jedoch auf Anwaltsseite mit einem durchschnittlichen Aufwand von ca. 10 bis 15 Stunden gerechnet werden. Rechnet man die Bürounkosten hier hinzu, ergibt sich für den spezialisierten Anwalt ein Stundenlohn, der niedriger als der eines Hilfsarbeiters ist.

Aus diesem Grund können sozialrechtliche Verfahren hier nur gegen Abschluss einer Honorarvereinbarung geführt werden. Die Konditionen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.