Ihr Antrag auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt?

Sie haben ein ganzes Leben lang hart gearbeitet, sind jetzt gesundheitlich angeschlagen und trotzdem lehnt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente ab?

Leider ist das heute der Normalfall!

Die gesetzliche Regelung ist eigentlich ganz klar: Können Sie wegen Krankheit oder Gebrechen schon vor Erreichen der Rentenaltersgrenze nicht mehr arbeiten, erhalten Sie vom Staat eine Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt ganz grob über den Daumen gepeilt etwa die Hälfte des letzten Nettoverdienstes bei einer Vollerwerbsminderungsrente und ein Viertel bei einer Teilerwerbsminderungsrente.

 

Wir helfen Ihnen, dass Sie die Rente trotzdem bekommen.

 

Warum Ihre Rente abgelehnt wurde?

Weil der Staat mit allen Mitteln versucht, an den Rentenzahlungen zu sparen. Sie glauben noch an Gerechtigkeit? Dann lesen Sie mal, warum Ihr Rentenantrag wirklich abgelehnt wurde:

  • Weil Sie bei der Gutachterstelle der Deutschen Rentenversicherung von dort angestellten Ärzten abgelehnt wurden, die angeblich völlig neutral und unabhängig vom Arbeitgeber begutachten
  • Weil Sie von Ärzten fremder Fachrichtungen begutachtet wurden
  • Weil die Rentenversicherung noch nicht einmal die vollständigen Unterlagen der von Ihnen angegebenen Behandler eingefordert hat
  • Weil interne und häufig falsche beratungsärztliche Stellungnahmen existieren, die Sie nicht einmal kennen
  • Weil die von Ihren eigenen Ärzten übersandten Unterlagen unvollständig oder nicht ausreichend sind, ohne dass Sie dies ahnen
  • Weil selbst an Sozialgerichten fachfremde Gutachter beauftragt werden und Gutachten im 15-Minuten-Takt im Rahmen von Terminsgutachten erstellt werden.
  • Weil Ihre gesundheitliche Situation bisher nicht ausreichend oder falsch dargestellt wurde
  • Weil Sie keine wirklich geeigneten Gutachter, die im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren auch selbst benannt werden können, kennen.

 

Es gilt auch hier:

Gegen die Deutsche Rentenversicherung hat man sehr wohl eine Chance!

… vorausgesetzt, Sie können auch medizinisch fundiert gegenargumentieren, Sie können die Mängel der bisherigen Gutachten benennen, Sie können geeignete medizinische Unterlagen beschaffen, Sie kennen die Schwachstellen in der Ablehnung . Eine Vielzahl von hier geführten Verfahren beweisen dies. Wir sind auf diesem Gebiet sehr erfolgreich. Sorgen Sie für Chancengleichheit im Verfahren durch eine hoch professionelle anwaltliche Vertretung auf der Basis medizinischen Expertenwissens und jahrzehntelanger Erfahrung.

 

Soll ich mich nicht lieber vom VdK vertreten lassen?

Das ist natürlich möglich. Doch Sie sollten vorher den Leistungsumfang des VdK prüfen.

 

Ihre Kosten?

Bei den Kosten für Sozialrechtsstreiten gibt es einige Besonderheiten, die wir leider ansprechen müssen:

  1. Nach den Bedingungen der allermeisten Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung (im Widerspruchsverfahren) ebenso wenig übernommen, wie die Kosten einer Erstberatung auf sozialrechtlichem Gebiet.
  2. Rechtsschutzversicherungen brauchen im Sozialgerichtsverfahren nur Anwaltskosten in gesetzlich festgesetzter Höhe übernehmen. Diese sind vom Gesetzgeber so niedrig angesetzt, dass sich diese jeder Rechtssuchende leisten können soll (Im Gegensatz beispielsweise zu Zivilrechtsstreitigkeiten). Die Folge: Sie werden keine spezialisierte Anwaltskanzlei finden, die Sie zu diesen niedrigen gesetzlichen Gebühren vertreten kann. Ein Beispiel: Für ein sozialgerichtliches Verfahren werden Anwaltskosten in der Größenordnung von ca. 500 EUR bezahlt. Für eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung muss jedoch auf Anwaltsseite mit einem durchschnittlichen Aufwand von ca. 10 bis 15 Stunden gerechnet werden. Rechnet man die Bürounkosten hier hinzu, ergibt sich für den spezialisierten Anwalt ein Stundenlohn, der niedriger als der eines Hilfsarbeiters ist.
  3. Aus diesem Grund können sozialrechtliche Verfahren hier nur gegen Abschluss einer Honorarvereinbarung geführt werden. Die Konditionen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.


Sie haben noch keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?

Der Königsweg: Die Vorbereitung des Rentenverfahrens schon vor Antragstellung

Anträge auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen können aus verschiedenen Gründen außergerichtlich oder gerichtlich abgelehnt werden, wie eingehend beschrieben.

 

Ist ein Antrag beim Rentenversicherungsträger erst einmal gestellt und fehlen irgendwelche ärztliche Voraussetzungen, ist dies nachträglich nicht immer einfach zu korrigieren. Schließlich sind diese Mängel schon Aktenbestandteil und werden von allen nachfolgenden Sachbearbeitern bei der Rentenversicherung, Gutachtern und Richtern immer wieder und bei allen nachfolgenden Verfahren aufgeführt.

 

Der Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist für viele existentiell. Deshalb ist es äußerst sinnvoll und am meisten erfolgsversprechend, schon vor Antragstellung beim Rentenversicherungsträger dafür zu sorgen, dass man seinen Antrag später „optimal“ präsentieren kann und damit jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen und Misserfolge vermeidet.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Altendorfer wird dies für Sie durchführen.

Wir prüfen:

  • Ob alle ärztlichen Unterlagen vollständig und geeignet sind.
  • Ob die Ärzte alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt haben oder noch Ergänzungen notwendig sind.
  • Ob die ärztlichen Unterlagen auch diejenigen Beschwerden und Diagnosen aufführen, die für die Rentenversicherung von besonderem Interesse sind.
  • Ob weitere fachärztliche Untersuchungen oder Behandlungen durchgeführt werden sollten, welche Ihren Rentenanspruch unterstreichen oder bestätigen.
  • Ob aufgrund der vorgelegten Unterlagen ihr behandelnder Arzt auch wirklich gewillt und in der Lage ist, Sie ausreichend zu unterstützen oder ob man nicht lieber schon vorher einen Arztwechsel vornehmen sollte.
  • Ob Sie noch weitere Erkrankungen haben, die von entscheidender Wichtigkeit werden können (häufig sind dies Krankheiten wie Schwindel, Tinnitus, Migräne, auch reaktive Depressionen) und die sowohl ärztlich behandelt als auch von Ihnen privat in Form von geeigneten Aufzeichnungen dokumentiert werden müssen.
  • Und vieles weitere Aspekte mehr, die jetzt wichtig sind.

 

Ihre Kosten?

Bei den Kosten für diesen Service gibt es einige Besonderheiten, die wir leider ansprechen müssen:

  1. Diese Tätigkeit findet statt, bevor ein ablehnender Bescheid ergangen ist und eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig wird.
  2. Aus diesem Grund können wir hier nur gegen Abschluss einer Honorarvereinbarung tätig werden. Die Konditionen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.